Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen „BabyBeach Leipzig“ der JuWa GmbH

Stand: Juli 2022

 

1. Vertragsgegenstand

  • 1.1 Vertragsgegenstand ist ein zeitlich befristeter Mietvertrag, der den Mieter zur Nutzung der Räume des BabyBeach der JuWa GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 31, 04105 Leipzig (nachfolgend „Vermieter“ genannt) nach der Maßgabe der folgenden Regelungen berechtigt.
  • 1.2 Der Vertragsschluss kommt entweder durch die Buchung eines festen Nutzungszeitraumes in den Geschäftsräumen des Vermieters oder online über die Bestellmaske auf der Homepage des Vermieters nach Einhaltung der dafür notwendigen technischen Schritte zustande.
  • 1.3 Die Nutzung des BabyBeach darf nur durch die bei der Buchung vom Mieter benannte Personenzahl erfolgen.
  • 1.4 Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine exklusive Nutzung des BabyBeach. Die maximale Personenzahl im BabyBeach zur gleichzeitigen Nutzung beträgt 21 Personen. Der Vermieter ist berechtigt, weitere Mietverträge mit anderen Mietern zur gleichen Zeit bis zur Erreichung der vorgenannten Personenzahlobergrenze abzuschließen.

2. Preise, Zahlungsbedingungen und Gutscheine

    • 2.1 Es gelten die Preise der zum Buchungszeitpunkt aktuell gültigen Preisliste des Vermieters. Der vereinbarte Mietpreis ist ein Fixpreis, der alle Nebenkosten beinhaltet.
    • 2.2 Zahlung des Mietpreises erfolgt vorab bei der Buchung. Wird die Zahlungsabwicklung über einen externen Zahlungsdienstleister vollzogen, so gelten dessen Bedingungen ergänzend.
    • 2.3 Gutscheine des Vermieters haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Datum der Ausstellung. Eine Rückerstattung des Geldbetrages nach Gutscheinerteilung ist nicht möglich. Diese Gutscheine können nur bei einer Buchung des Mietobjektes eingelöst werden.

    3. Storno-Bedingungen

    • 3.1 Mittels Erklärung in Schrift- oder Textform (Brief oder E-Mail) kann der Mieter vor dem Beginn der Mietzeit gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag jederzeit zurücktreten. Entscheidend hierfür ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Im Falle eines derartigen Rücktritts bis zu 24 Stunden vor dem gebuchten Zeitfenster, erstattet der Vermieter den im Voraus entrichteten Mietpreis zurück. Im Falle eines derartigen Rücktritts unter 24 Stunden vor dem gebuchten Zeitfenster ist der Vermieter zur Geltendmachung eines pauschalierten Schadensersatzes von 100% des vom Mieter bereits geleisteten Mietpreis berechtigt.
    • 3.2 Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
    • 3.3 Dem Mieter bleibt es vorbehalten, beim Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter zu benennen, der bereit ist, in das Vertragsverhältnis einzutreten. Macht dieser Dritte jedoch einen persönlichen oder wirtschaftlich unzuverlässigen Eindruck, so kann der Vermieter dem widersprechen. Findet ein solcher Widerspruch nicht statt und tritt der Dritte in den Vertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter für den Mietpreis sowie für entstehende Mehrkosten als Gesamtschuldner.

     

    4. Haftung

    • 4.1 Das Inventar des Mietobjektes ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in diesem vorgesehen. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter vollumfänglich für die von ihm oder seinen (Mit-)Nutzern des Mietobjektes verursachten Schäden am Mietobjekt, an den Gemeinschaftseinrichtungen, an dem Inventar, am Fußboden oder am Mobiliar. Ausgenommen sind Gebrauchsspuren kleineren Umfangs oder Bagatellschäden (Bruch vereinzelten Spielzeugs, Verschleißschäden) und entstandene Schäden durch höhere Gewalt.
    • 4.2 Der Vermieter steht hinsichtlich der Beschreibung des Mietobjektes für dessen Richtigkeit ein. Mängel, welche der Mieter bei Abschluss des Vertrages kannte, sind von der Haftung des Vermieters ausgenommen.
    • 4.3 Der Vermieter haftet nicht für Sachschäden. Ausgenommen hiervon sind solche Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Ebenso ausgenommen sind fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten durch den Vermieter

     

    5. Tier- und Rauchverbot, Rechtswahl, Sonstiges

    • 5.1 Der BabyBeach ist tierfrei. Tiere dürfen im Mietobjekt nicht gehalten werden.
    • 5.2 Das Rauchen ist im gesamten Mietobjekt und den angrenzenden Räumen untersagt. Bei einem Verstoß hiergegen, behält sich der Vermieter vor, gegenüber dem Mieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 100,00 Euro zu erheben.
    • 5.3 Es findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
    • 5.4 Für Klagen des Vermieters gegen Mieter, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Satzungssitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
    • 5.5 Sollte eine der hiesigen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bedingung Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer vertraglichen Lücke.